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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Alle von der Firma Auto-Aufsicht (nachfolgend Parkplatzbetreiber genannt) angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit der Buchung erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Parkplatzbetreibers. Abweichende Bestimmungen finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von dem Parkplatzbetreiber schriftlich anerkannt. Der Vertrag kommt durch das Angebot des Kunden und der Annahme des Angebots durch den Parkplatzbetreiber, in Form einer schriftlichen Reservierungsbestätigung, zustande. Der Kunde ist verpflichtet, die Reservierungsbestätigung auf Fehler zu überprüfen und unrichtige Angaben dem Parkplatzbetreiber rechtzeitig mitzuteilen. Hat ein Dritter die Buchung getätigt, haftet er neben dem angegebenen Vertragspartner als Gesamtschuldner für alle vertraglichen Pflichten.
Zur besseren Übersicht und Transparenz sind besonders wichtige Punkte für den Kunden in diesen AGB hervorgehoben.
§ 2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle im Rahmen des Vertrages mit dem Parkplatzbetreiber gebotenen Leistungen.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Vermietung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge sowie entweder Flughafentransfer (sog. Shuttle-Service, 1 x hin und zurück pro Fahrzeug) oder eine Fahrzeugüberführung (sog. Valet-Service, ebenfalls 1 x hin und zurück pro Fahrzeug). Sonstige schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen sind ebenfalls Vertragsgegenstand.
(2) Der Shuttle-Service beinhaltet einen Stellplatz sowie eine Fahrt zum Frankfurter Flughafen und eine Fahrt zurück zum Betriebsgelände in der Gutenbergstraße 7, 65830 Kriftel. Die angegebene und reservierte Ankunftszeit ist verbindlich.
Fahrzeuge werden ausschließlich durch das Personal des Parkplatzbetreibers ein- und ausgeparkt. Eine Schlüsselabgabe ist aus organisatorischen Gründen erforderlich. Das Fahrzeug des Mieters verlässt jedoch keinesfalls das videoüberwachte Betriebsgelände. Der Fahrzeugschlüssel wird in einem Safe aufbewahrt.
Sollte für den Kunden die Notwendigkeit weiterer Fahrten bestehen, werden für jede weitere Fahrt für bis zu vier Personen 20,- € berechnet.
Bevor das Fahrzeug geparkt wird, ist der Mieter verpflichtet, alle Wertgegenständen aus seinem Fahrzeug zu entfernen.
(3) Der Valet-Service beinhaltet die Entgegennahme des Fahrzeuges am Frankfurter Flughafen sowie die Rückgabe des Fahrzeuges am Frankfurter Flughafen. Die Fahrzeugannahme erfolgt um die reservierte Uhrzeit. Beim Valet-Service können die Fahrzeuge bei Bedarf und zur Ermöglichung des Vertragszwecks direkt am Frankfurter Flughafen auf sicheren Parkplätzen zwischengeparkt werden.
Auch hier werden Kunden gebeten, alle Wertsachen aus dem Fahrzeug zu entfernen (Brieftasche, Mobilgeräte, Geld, etc.)
Sollte für den Kunden die Notwendigkeit weiterer Überführungen bestehen, werden für jede weitere Überführung 25,- € berechnet.
§ 4 Pfandrecht und Schadensersatz
Für bestehende Forderungen aus dem Mietvertrag hat die Firma Auto-Aufsicht ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug. Auto-Aufsicht ist ebenfalls berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des Kunden vom Betriebsgelände entfernen zu lassen, wenn zum Beispiel:
- der Mietvertrag beendet und der Mieter nicht erreichbar ist
- ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellt (z. B. undichter Tank u.a.)
- ein eingestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wird
- das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde
Mit der Übergabe des Fahrzeuges versichert der Kunde, dass das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (ausgenommen durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Der Mieter haftet für Öl- oder sonstigen Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen bzw. durch eine Fachkraft zu beseitigen. Anderenfalls ist der Parkplatzbetreiber berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden beseitigen zu lassen. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an den Parkplatzbetreiber ab, soweit der Parkplatzbetreiber aus einem solchen Schadenereignis seinerseits in Anspruch genommen wird.
§ 5 Preise & Bezahlung
(1) Für die Preisberechnung gelten die aktuellen Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Diese können im Internet eingesehen werden. Zeitangaben für Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen berechnet, wobei der Anreise- und der Abfahrtstag vom Betriebsgelände jeweils als ein ganzer Tag gelten.
(2) Das Entgelt für den gebuchten Stellplatz und sonstige Leistungen wird im Voraus (Überweisung oder PayPal) oder spätestens bei Ankunft in bar gezahlt. Die Firma Auto-Aufsicht kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages verweigern.
(3) Bei einer Verlängerung der Parkdauer werden 10,- € pro Tag berechnet.
(4) Sollte sich das Rückreisedatum/Landezeit ändern oder der Rückflug kurzfristig gestrichen werden, muss dies sobald wie möglich per WhatsApp (an 0152 21 61 47 39) oder E-Mail (an [email protected]) unter der Angabe des neuen Datums, Landezeit und Flugnummer mitgeteilt werden. Andernfalls wird eine Aufwandsentschädigung für Shuttle-Buchungen i.H.v. 35,- € und Valet-Buchungen i.H.v. 45,- € bei nicht erfolgter Rückreise (No-Show) am nächsten Tag berechnet. Im Preis sind die Kosten für einen Tag Verlängerung bereits enthalten.
(5) Für eine Shuttle-Abholung am Flughafen Frankfurt/Zustellung des Fahrzeuges am Flughafen Frankfurt nach 00:00 Uhr wird eine Nachtpauschale i.H.v. 20,- € für jede angefangene Stunde berechnet. Bei Verschulden eines Mitarbeiters entfällt eine Nachzahlung.
§ 6 Verspätungen des Kunden
(1) Die vom Kunden bei der Buchung angegebene Ankunfts- bzw. Abgabezeit des Fahrzeugs ist verbindlich. Unsere Planung und Personaldisposition erfolgen auf Basis dieser Zeitangabe.
(2) Bei einer verspäteten Ankunft des Kunden von mehr als 40 Minuten gegenüber der angegebenen Uhrzeit erheben wir eine Verspätungsgebühr in Höhe von 25 €.
(3) Die Gebühr fällt sowohl beim Shuttle-Service (Verspätung bei Ankunft am Parkplatz) als auch beim Valet-Service (Verspätung bei Fahrzeugübergabe am Flughafen) an.
(4) Eine Verspätung liegt auch dann vor, wenn der Kunde uns über die verspätete Ankunft informiert, da der Aufwand für Personalbereitstellung und Ablaufplanung unabhängig davon entsteht.
§ 7 Rücktritt und Schadenersatz
(1) Eine Stornierung ist bis zu 48 Stunden vor Anreisetag kostenfrei möglich. Anreisetag gilt ab 00:00 Uhr. Eine Stornierung muss schriftlich per E-Mail an [email protected] erfolgen.
(2) Bei einer späteren Stornierung ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Ein beiderseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Dieser liegt vor bei höherer Gewalt, Krankheit, Todesfall oder politischen Unruhen im Reiseziel. Diese müssen ggf. schriftlich nachgewiesen werden.
§ 8 Haftung / Haftungsausschluss
Der Parkplatzbetreiber haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Mitarbeiter schuldhaft verursacht werden, nach den gesetzlichen Vorschriften (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden am Gepäck oder dessen Inhalt während des Transports, ist ausgeschlossen.
Bei leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur, wenn dadurch eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird und der Vertragszweck gefährdet ist. In solchen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Ankunft auf dem Parkplatz und vor Übergabe des Fahrzeugs Fotos von allen Seiten des Fahrzeugs anzufertigen, um den Zustand des Fahrzeugs zu dokumentieren.
Der Parkplatzbetreiber übernimmt keine Haftung für bereits vorhandene Schäden sowie für Schäden, die bei der Anfertigung von Fotos oder aufgrund ungünstiger Lichtverhältnisse nicht erkennbar sind.
Bei Fahrzeugüberführungen (Valet-Service) sind sämtliche Fahrten über die Betriebshaftpflichtversicherung des Parkplatzbetreibers abgesichert.
Darüber hinaus sind Kfz-Schäden und Drittschäden grundsätzlich über die eigene Versicherung des Kunden (Kfz-Haftpflicht oder Kasko) gedeckt.
Schadensersatzansprüche für im Fahrzeug zurückgelassene Wertgegenstände (z. B. Bargeld, elektronische Geräte, Schmuck oder persönliche Gegenstände) sind ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf Schadensersatz entfällt, wenn der Schaden nicht unverzüglich, spätestens vor Verlassen des Betriebsgeländes bzw. des Abgabeterminals, gegenüber dem Aufsichtspersonal und zusätzlich ohne schuldhaftes Zögern schriftlich per E-Mail gemeldet wurde.
Der Parkplatzbetreiber haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sowie nicht für höhere Gewalt (z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Vogelkot, politische Unruhen, Krieg oder Vandalismus).
Auch Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen oder Zubehör (z. B. Autoradio, Navigation, Fahrzeugladung) sind ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche, insbesondere solche aus nicht erreichten Flügen und sonstigen verpassten Terminen, sind ausgeschlossen. Es obliegt dem Kunden genügend Zeit einzuplanen. Der Parkplatzbetreiber ist nicht verpflichtet eine rechtzeitige Ankunftszeit zu überprüfen.
§ 9 Datenschutz
Die zur Verfügung gestellten Daten werden von dem Parkplatzbetreiber gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von dem Parkplatzbetreiber im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Es findet eine regelmäßige Löschung der Daten statt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Falls sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages vom geltenden Recht abweichen, wird die ungültige Bestimmung durch eine gültige rechtliche Bestimmung ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Zuletzt aktualisiert: 07 Oktober 2025